Ex-Finanzminister

Fußfessel: Grasser nur drei Monate in Haft?

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Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser könnte im September schon wieder aus dem Gefängnis sein. 

Mit dem Budgetbegleitgesetz wird auch der elektronisch überwachte Hausarrest, also die Fußfessel, überarbeitet. Die entsprechenden Änderungen treten bereits mit 1. September in Kraft und könnten Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser in die Karten spielen. 

Denn dieser muss diese Woche seine Haft im "Ziegelstadl" in Innsbruck antreten. Er könnte allerdings nach drei Monaten wieder nach Hause mit einer Fußfessel. Mit den Änderungen soll die Fußfessel nämlich bereits 24 Monate vor dem voraussichtlichen Haftende beantragt werden können.

Da Grasser zu vier Jahren Haft verurteilt wurde, wäre eine vorzeitige Entlassung nach zwei Jahren - also genau den für die Fußfessel nötigen 24 Monaten - möglich. Da die Änderung allerdings erst im September in Kraft tritt, kann Grasser erst dann in den Hausarrest entlassen werden. Den Antrag dazu könnte er allerdings bereits im August stellen.

Generalpräventive Gründe fallen weg

Ein weiterer Grund zur Freude für Grasser: Generalpräventive Gründe - etwa zur Abschreckung weiterer potenzieller Täter - fallen ebenso weg. Somit könnten nur mehr spezialpräventive Gründe den Fußfessel-Antrag von Grasser verhindern. Diese beziehen sich auf Grassers Verhalten seit der Tatbegehung - und das gab bekanntlich wenig Grund zur Sorge. 

Außerdem sollen die Bewegungsmöglichkeiten für Fußfesselträger deutlich ausgeweitet werden.

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