Robert O. kassierte bereits zu Mittag eine lebenslange Haft für seine grauenhafte Tat.
Zwei Mal soll der Angeklagte (52) bereits wegen der Tötung von Menschen verurteilt worden sein. Der Slowake Robert O. saß schon mehrere Jahre im Knast, unter anderem, weil er einen Mann in einen Brunnen geworfen haben soll. Sein zweites Opfer soll er laut seiner Nichte vergewaltigt und dann getötet haben.

Am Donnerstag muss sich der 52-Jährige wegen Mordes, dieses Mal vor dem Landesgericht in Wien, verantworten. Vom Gericht kassierte er bereits zu Mittag eine lebenslange Haft. Zusätzlich wurde er aufgrund der von ihm ausgehenden Gefährlichkeit nach § 21 Absatz 2 StGB in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig!
Die furchtbar brutale Tat ereignete sich am 4. September 2024 in einer kleinen Gartenanlage am Bahndammweg in Floridsdorf. Dort wohnte die allseits beliebte und bekannte 91-jährige Witwe, Uroma und Großmutter Grete K.
Robert O. hatte die Pensionistin in ihrem Gartenhäuschen überfallen, misshandelt und erstickt. "Ich bin schuldig", sagte der Angeklagte vor Gericht. Dann schilderte der 52-Jährige die erschreckenden Details der unglaublich brutalen Tat. Gegen Mitternacht habe er die Tür des Häuschens angebrannt und mit einer Rohrzange aufgebrochen: "Dann bin ich reingegangen und habe sie umgebracht und vergewaltigt."

Der verhaftete Verdächtige Robert (52) aus Cakanovce.
"Angesichts der grauenhaften Taten ist es schwer, Worte zu finden. Er kann sich nicht erklären, was in dieser Nacht in ihn gefahren ist. Er weiß, dass er mit der Höchststrafe rechnen muss", sagte Verteidigerin Ina-Christin Stiglitz.
Mit 20 erstes Tötungsdelikt begangen
Der psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann bezeichnete den Angeklagten als "einfach strukturierten Menschen, der sich holt, was er braucht. Notfalls mit Gewalt." 29 Jahre seines Lebens verbrachte der Slowake im Gefängnis. Als Zwanzigjähriger hatte er in seiner Heimat einen jungen Mann nach einem Lokal-Besuch niedergeschlagen und in einen Brunnen geworfen. Das Opfer ertrank. Dafür fasste der Täter zwölf Jahre Haft aus. Nachdem er diese Strafe verbüßt hatte, kam er nach Österreich, wo er 2008 vom Wiener Landesgericht zu 13 Jahren Haft verurteilt wurde, nachdem er drei Frauen zusammengeschlagen und ausgeraubt hatte. Das älteste Opfer war 95 Jahre alt. Er hatte die Frau von einem Supermarkt-Einkauf bis zu ihr nach Hause verfolgt und wegen 70 Euro attackiert. Infolge der Faustschläge in ihr Gesicht büßte die Betroffene auf einem Auge ihr Sehvermögen ein.
Zur Strafverbüßung wurde der Mann in die Slowakei überstellt, wo er aufgrund eines weiteren, im Gefängnis begangenen Gewaltdelikts erst im Jänner 2024 entlassen wurde. Vier Monate später war er wieder in Wien. "Er hat die Nächte auf der Donauinsel verbracht und irgendwann beschlossen, er muss zu Geld kommen", skizzierte die Staatsanwältin. Der Slowake trieb sich in Kleingarten-Siedlungen herum und hielt nach potenziellen, stets weiblichen Opfern Ausschau.
In der Kleingarten-Anlage, in der Grete K. den Sommer verbrachte, ging der 52-Jährige tagelang "auf Streifgang", wie die Staatsanwältin ausführte. An sich hätte der Angeklagte es auf die jüngere Nachbarin des späteren Opfers abgesehen gehabt, doch hätte sich immer wieder ein Mann bei ihr befunden, was ihn abgehalten habe, dieses Haus aufzubrechen. Stattdessen habe er die 91-Jährige als Opfer auserkoren, berichtete die Anklagevertreterin.
"Es war alles durchgedacht, was ich gemacht habe"
"Es war alles durchgedacht, was ich gemacht habe", gab der Angeklagte zu. Er habe die 91-Jährige am Fenster stehen gesehen und zugewartet, bis sich die Frau schlafen gelegt hatte. Durch ein Loch im Gartenzaun sei er in den Garten und in weiterer Folge ins Haus gelangt, indem er mit einer Zange das Blech am Türschloss weg bog, Feuer legte und die angebrannte Tür aufbrach.
Im Schlafzimmer sei er über die schlafende Frau hergefallen, schilderte der Angeklagte: "Sie ist aufgewacht, hat geschrien. Ich hab ihr gesagt 'Schrei nicht'. Sie hat nicht aufgehört zu schreien." Da habe er ihr zwei Schläge mit der Zange versetzt: "Sie hat sich gewehrt. Da habe ich einen Polster genommen und ihr ins Gesicht gedrückt."
Einem gerichtsmedizinischen Gutachten zufolge erstickte die Frau qualvoll, nachdem es noch zu Missbrauchshandlungen gekommen war. Erst um 5.00 Uhr verließ der Mann das Häuschen. "Nach der Vergewaltigung bin ich eingeschlafen", sagte der Angeklagte dazu. Er sei dann zurück in die Slowakei gefahren, nachdem er noch 150 Euro und zwei Ringe der Getöteten an sich genommen hatte.
"Warum haben Sie das gemacht?", wollte die vorsitzende Richterin Magdalena Klestil-Krausam wissen. "Ich weiß es bis heute nicht", erwiderte der 52-Jährige, "es tut mir sehr leid, dass ich es gemacht habe".
Fingerabdrücke und DNA führte zu Täter
Die Ausforschung des Täters gestaltete sich insofern nicht schwierig, als er am Tatort eine Limonadendose mit seinen Fingerabdrücken zurückgelassen hatte. Überdies konnten im Intimbereich der Getöteten fremde DNA-Spuren sichergestellt werden, die dem 52-Jährigen zugeordnet werden konnten. Aufgrund seiner kapitalen Vorstrafen waren seine Daten in der DNA-Datenbank gespeichert. Der Mann wurde mit Europäischem Haftbefehl zur Fahndung ausgeschrieben und konnte kurze Zeit später in seiner Heimat festgenommen werden. Im Oktober wurde er nach Österreich ausgeliefert.
Laut Psychiater ist "bis hin zu Tötungsdelikten mit allem zu rechnen"
Die Staatsanwaltschaft Wien hat zusätzlich zur Verurteilung des Angeklagten gemäß § 21 Absatz 2 StGB dessen Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum beantragt. Obwohl er laut dem im Ermittlungsverfahren eingeholten psychiatrischen Gutachten im Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war, weist der 52-Jährige eine derart nachhaltige und schwerwiegende psychische Störung auf, "dass bis hin zu Tötungsdelikten mit allem zu rechnen ist", wie der psychiatrische Sachverständige den Geschworenen darlegte. Der Mann sei "sehr, sehr gefährlich", betonte Hofmann, weshalb er sich für den Fall einer Verurteilung für die Unterbringung im Maßnahmenvollzug aussprach, wo eine haftbegleitende therapeutische Behandlung gewährleistet sei. "Nur wegsperren macht keinen Sinn. Wenn sie mit der Struktur in 20 Jahren wieder rauskommen, geht alles wieder von vorne los", bemerkte Hofmann.